Allgemeine Vertragsbestimmungen für alle Partner der

termingo GmbH
Wiederitzscher Strasse 27
04519 Rackwitz

vertreten durch den Geschäftsführer: Nico Stach

- nachfolgend bezeichnet als „Termingo“ -

Stand: 12.12.2023

Mit der Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie die folgenden Geschäftsbedingungen:

1. Vorbemerkungen

1.1. Termingo betreibt unter der Domain meintermin.termingo.de sowie unter, ggf. noch einzurichtenden, weiteren Plattformen und mobilen Applikationen einen Onlinedienst für die Vermittlung von Dienstleistungen im Beauty- und Friseurbereich („Website“).

1.2. Über die Website können Interessenten („Kunden“) Informationen über Friseur-, Kosmetik- und Beautybetriebe sowie vergleichbare Dienstleister, die mit Termingo einen Vertrag geschlossen haben („Partner“), einholen, Terminanfragen stellen oder Termine buchen. Kunden können zudem über die Website Profile von Partnern aufrufen, miteinander vergleichen und Bewertungen abgeben. Dieses Angebot wird im Folgenden als „Kundenbereich“ bezeichnet.

1.3. Die Partner haben die Möglichkeit sich auf einen passwortgeschützten Bereich einzuloggen und dort ihr Profil zu verwalten („Partnerbereich“). Weiterhin betreibt Termingo eine über den Partnerbereich zugänglichen Kalendersoftware-Service, der es den Partnern ermöglicht, ihre Termine und Terminanfragen online zu verwalten.

1.4. Für die Nutzung der Website durch den Partner sowie für das Zustandekommen und der Abwicklung der von Termingo vermittelten Buchungen gelten diese AGB. Die jeweils gültige Fassung ist unter https://www.termingo.de/agb.php veröffentlicht und kann dort jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

1.5. Für das Verhältnis zwischen Termingo und Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von Termingo, welche online im Kundenbereich der Website abrufbar sind. Der Partner erklärt, diese zur Kenntnis genommen zu haben.

2. Allgemeine Bestimmungen/Bevollmächtigung

2.1. Der Partner bestätigt hiermit, bei Abschluss dieses Vertrages als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB – also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit – zu handeln.

2.2. Um die direkte Online-Buchung eines Termins durch den Kunden (siehe Ziffer 6) zu ermöglichen, bevollmächtigt und ermächtigt der Partner Termingo hiermit ausdrücklich (a) als sein Vertreter Buchungen der Kunden entgegenzunehmen und deren (b) namens des Partners Kunden bei Vertragsschluss über deren Widerrufsrecht (c) zu belehren und einen etwaigen Widerruf von Kunden entgegenzunehmen.

2.3. Termingo wird insoweit für den Partner als Handelsvertreter im Nebenberuf tätig. § 92b des Handelsgesetzbuches (HGB) ist anwendbar.

2.4. Termingo ist berechtigt sich für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritter zu bedienen. Termingo wird dafür Sorge tragen, dass Dritte gleichermaßen die Termingo obliegenden Pflichten beachten.

2.5. Der Partner ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt davon unberührt.

3. Vertragsschluss / Leistung und Gegenleistung/Entgeltanpassung

3.1. Der Vertrag wird telefonisch oder per Email geschlossen. Termingo wird,

(a) wenn der Vertrag telefonisch geschlossen wird, dem Partner ein von beiden Parteien zu unterzeichnenden Formular festhalten, oder Bestätigungsschreiben in Schrift- oder Textform zusenden, welches die Vertragskonditionen sowie diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen enthält. Der Vertrag gilt als zu den bestätigten Vertragskonditionen geschlossen, wenn der Partner dem Bestätigungsschreiben nicht binnen einer Woche nach Zugang widerspricht. Termingo wird den Partner auf die rechtliche Wirkung eines unterbleibenden Widerspruchs hinweisen.

3.2. Termingo bietet den Partnern verschiedene Leistungen an. Dazu gehören unter anderem

(a) die Profilerstellung und -darstellung im Kundenbereich (siehe Ziffer 4.);
(b) die Termingo-Software (siehe Ziffer 5.);
(c) die Möglichkeit der Terminabfrage und -buchung für den Kunden (siehe Ziffer 6.);
(d) die Parteien vereinbaren bei Vertragsschluss welche Leistungen der Partner in Anspruch nehmen wird.

3.3. Der Partner hat vor Vertragsschluss die Möglichkeit ein Bezahlmodell oder eine Testversion auszuwählen. Termingo bietet, je nachdem welche Leistungen der Partner in Anspruch nehmen will, verschiedene Bezahlmodelle bzw. Testversion an, welche

(a) eine monatliche Grundgebühr im TERMINGO STARTER Paket
(b) eine monatliche Grundgebühr im TERMINGO PROFESSIONAL Paket
(c) eine monatliche Grundgebühr im TERMINGO ADVANCED Paket
(d) eine 30 tägige kostenfreie Testversion

Die Parteien werden bei Vertragsschluss gesondert festhalten, in welcher Höhe eine monatliche Grundgebühr vereinbart wurde.

3.4. Termingo ist bei der Gestaltung seiner Preise abhängig von der Preisgestaltung seiner Dienstleister und Auftragnehmer. Termingo behält sich deshalb das Recht vor, die Höhe der monatlichen Grundgebühr während der Vertragslaufzeit in einem für beide Parteien nach Abwägung beider Interessen zumutbaren Rahmen anzupassen. Termingo wird den Partner auf die beabsichtigte Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Anpassung per E-Mail oder Briefpost hinweisen. Dem Partner steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisanpassung zu.

Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung über die Preisanpassung seine Kündigung gegenüber Termingo erklärt. Die Mitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Sonderkündigungsrechts sowie auf die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens der Kündigung enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung bei Termingo. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gelten die bestehenden Preise unverändert fort.

4. Profilerstellung und -darstellung, Preisgestaltung

4.1. Termingo wird den Partner und sein Dienstleistungsangebot im Kundenbereich der Website mit einem eigenen Profil darstellen. Dieses Profil wird nach einem standardisierten Muster erstellt und enthält die wesentlichen Informationen über den Betrieb des Partners. Dazu gehören auch die gesetzlich notwendigen Informationen (siehe 4.2) und die Geschäftsbedingungen, soweit diese vom Partner mitgeteilt wurden.

4.2. Der Partner verpflichtet sich, die zur Darstellung auf seinem Profil und in der Buchungsfunktion auf der Website notwendigen Informationen zu seinem Dienstleistungsangebot Termingo zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch alle Informationen, welche zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten einschließlich der Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung („Impressumspflicht“, geregelt in: § 5 Telemediengesetz) notwendig sind sowie die pflichtgemäßen Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden gemäß Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche Termingo als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet (siehe dazu ergänzend die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Auftragsverarbeitung gemäß Ziffer 8.2. dieser AGB). Der Partner hat Termingo jegliche Änderungen dieser Informationen unverzüglich mitzuteilen. Es ist die Pflicht des Partners, die Informationen auf dem Profil auf Richtigkeit oder Aktualität zu überprüfen und ggf. Termingo auf fehlerhafte Informationen hinzuweisen.

4.3. Darüber hinaus wird der Partner Termingo die allgemein gültigen Preise für die vom Partner auf der Website angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung stellen und bei Veränderungen unverzüglich die aktuellen Preise mitteilen.

4.4. Der Partner garantiert, dass die Preise für die über die Website angebotenen Dienstleistungen nicht von den Preisen für die vor Ort angebotenen entsprechenden Dienstleistungen abweichen.

4.5. Termingo behält sich vor, das für das Profil verwendete Muster zu verändern oder nach Rücksprache mit dem Partner Informationen aus dem Profil zu entfernen, soweit dadurch keine gesetzliche Pflicht von Partner verletzt wird.

4.6. Der Partner verpflichtet sich, keine rechtswidrige oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte in seinem Profil zu veröffentlichen oder Termingo zur Verfügung zu stellen. Es ist Pflicht des Partners sicherzustellen, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Bilder frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Designrechte Dritter verletzen. Sollte Termingo wegen der Veröffentlichung des Profils des Partners von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Partner Termingo von solchen Ansprüchen, einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung frei. Termingo behält sich das Recht vor, Inhalte zu sperren oder zu löschen, wenn der Verdacht einer Rechtsverletzung, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten, besteht. Termingo hat insbesondere das Recht, im Falle einer Abmahnung Inhalte so lange zu sperren, bis der Partner in geeigneter Form die Rechtmäßigkeit des jeweiligen Inhalts nachgewiesen hat. Schadensersatzansprüche des Partners gegen Termingo wegen solcher Sperrungen/Löschungen sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4.7. Kunden haben die Möglichkeit, die Leistung des Partners zu bewerten. Termingo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Bewertung auf der Website zu veröffentlichen. Termingo behält sich das Recht vor, Bewertungen zu löschen. Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwiderläuft, ist untersagt. Insbesondere ist es Partnern untersagt, Bewertungen über sich selbst abzugeben oder Dritte damit zu beauftragen.

5. Termingo-Software

5.1. Termingo bietet Partnern eine Kalendersoftware als Service an („Termingo-Software“). Diese beinhaltet eine Terminverwaltung und eine Anbindung an das Buchungssystem von Termingo. Der Kalender und die Terminverwaltung können individuell auf das Dienstleistungsangebot und die Mitarbeiterstruktur des Partners angepasst werden. Die Termingo-Software ist dem Partner über den Partnerbereich der Website zugänglich und ermöglicht ihm, seine Terminplanung umfassend abzubilden.

5.2. Der Partner nimmt hiermit zur Kenntnis, dass sich der Leistungsumfang der Termingo-Software jederzeit ändern kann. Termingo ist bemüht, den Leistungsumfang an die Bedürfnisse der Partner anzupassen und zu ergänzen, mit der Folge, dass in Zukunft Funktionen hinzugefügt, aber auch entfernt werden können. Entfernt Termingo eine bedeutende Funktion aus der Kalendersoftware, so werden die Partner rechtzeitig darüber informiert.

6. Online-Terminbuchung, Online-Terminanfrage

6.1. Haben die Parteien eine Vereinbarung über die Nutzung der Terminfunktion der Termingo-Software nach Ziffer 5 getroffen und ist der Partner damit an das Buchungssystem von Termingo angebunden, hat der Kunden die Möglichkeit im Kundenbereich der Website bei einer Buchung eines Termins die Verfügbarkeit eines Mitarbeiters des Partners sofort zu sehen und einen bestimmten Termin zu buchen („Online-Terminbuchung“). Termingo ist als Vertreter des Partners berechtigt die Buchung namens des Partners anzunehmen.

6.2. Damit die Online-Terminbuchung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden kann, ist es notwendig, dass die durch den Partner in den Onlinekalender eingepflegten Daten zutreffend sind. Insbesondere wird der Partner dafür Sorge tragen, dass er oder der jeweilige Mitarbeiter für den durch den Kunden gebuchten Termin zur Verfügung stehen wird.

6.3. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung des Preis- und Dienstleistungsangebotes gegenüber dem Kunden wie im Profil des Kundenbereichs dargestellt.

6.4. Dem Partner ist bewusst, dass Termingo den Zugang zur Terminbuchungs-und Abfragemöglichkeit auch auf anderen Onlineangeboten platzieren kann. Eine solche Bereitstellung kann über eine Einbettung als iFrame (oder einer vergleichbaren Technik) auf einem solchen Onlineangebot erfolgen.

6.5. Im Rahmen des Vertragsschlusses wird Termingo den Kunden über das ihm gegenüber dem Partner zustehende gesetzliche Widerrufsrecht belehren und als Vertreter des Partner etwaige Widerrufserklärungen in Empfang nehmen. Widerruft der Kunden seinen Vertrag wird Termingo den Partner unverzüglich darüber informieren.

6.6. Termingo vermittelt lediglich Kundenanfragen und/oder tritt als Vertreter des Partners auf. Termingo steht daher nicht dafür ein, dass die Kunden vereinbarte Termine tatsächlich wahrnehmen oder sonstige vertragliche Pflichten gegenüber dem Partner erfüllen.

7. Rechnungslegung und Zahlungen

7.1. Termingo wird dem Partner bis spätestens zum 15. des Monats Rechnung legen, über die an Termingo zu entrichtenden monatliche Nutzungsgebühr und andere vereinbarte Gebühren. Die Rechnungslegung erfolgt per Email oder postalisch. Die Rechnungslegung kann auch per Gutschrift erfolgen. Der Rechnungsbetrag wird den Partner zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

7.2. Termingo wird dem Partner einen etwaigen Gutschriftbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung auf das bei Vertragsschluss Termingo mitgeteilte Bankkonto überweisen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit/Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

8.1. Termingo ist Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Partners im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO (welcher die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen mit dem Betroffenen erlaubt). Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie zu den Rechten betroffener Personen in Bezug auf ihre Daten und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind der Datenschutzerklärung von Termingo unter https://www.termingo.de/datenschutz.php zu entnehmen.

8.2. Für die Nutzung der von Termingo angebotenen Leistungen durch den Partner und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kunden und weiteren betroffenen Personen aus dem Verantwortungsbereich des Partners im Rahmen dieser Leistungen, erfolgt die dementsprechende Verarbeitung personenbezogener Daten durch Termingo im Auftrag des Partners und als Auftragsverarbeiterin des Partners gemäß Art. 4 Nr. 8 DS-GVO, während der Partner für diese personenbezogene Daten Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist. Termingo wird die personenbezogenen Daten aus der Verantwortungssphäre des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des mit dem Partner geschlossenen Nutzungsvertrags und entsprechend der Weisungen des Kunden verarbeiten. Alle weiteren Einzelheiten zu dieser Auftragsverarbeitung bestimmen sich nach der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO der Termingo GmbH („AVV“). Die AVV ist zum Download für den Partner verfügbar unter https://www.termingo.de/avv/AV_Termingo_GmbH_Direktkunden.pdf und wird diesem ebenfalls gemäß der Ziffer 3.2. dieser AGB als Bestandteil des Vertrags zugesandt.

8.3 Als Verantwortlicher verpflichtet der Partner sich mit Abschluss des Vertrags, Termingo die gegengezeichnete Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zukommen zu lassen. Dies gilt ebenso während eines möglichen, kostenlosen Testzeitraums, in welchem der Partner die Dienste von Termingo kostenlos nutzt.

8.4. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrags inklusive aller Bestandteile sowie alle weiteren vertraulichen Informationen und Tatsachen, von denen sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen, streng vertraulich zu behandeln, nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt ab Vertragsbeendigung für 1 Jahr.

9. Nutzungsrechte

9.1. Termingo räumt dem Partner die zum Zweck der Nutzung der in Ziffer 3.1 genannten Leistungen und Dienste erforderlichen Rechte ein. Dem Partner wird daher das Recht eingeräumt, die Funktionalitäten der Website und der Termingo-Software für die Vertragszwecke zu nutzen. Da der Zugriff auf die Termingo-Software über den Webbrowser erfolgt, besteht kein Recht zur Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Nutzung der Termingo-Software. Die Nutzung ist auf die im Vertrag angegebene Anzahl von Betrieben des Partners beschränkt.

9.2. Der Partner räumt Termingo für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (u.a. Salonname, Logo, Fotomaterial, Dienstleistungsangebot, etc.) ein räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht für die Dauer dieses Vertrages ein. Insbesondere gestattet der Partner Termingo, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen im Rahmen von Werbemaßnahmen für den Dienst zu verwenden. Dies umfasst insbesondere das Recht von Termingo, die vom Partner übermittelten Inhalte

(a) im Internet zum Zwecke des Online-Marketings öffentlich zugänglich zu
(b) als Keywords und/oder im Anzeigentext von Werbekampagnen über
(c) für sonstige Maßnahmen des Online-Marketings und der
(d) im Rahmen von Print-Werbeaktionen auf Flyern, Plakaten, Aufklebern usw. in
(e) im Rahmen von selbst produzierten oder von Dritten produzierten Werbespots machen, sowohl auf von Termingo betriebenen Webseiten, mobilen Apps als auch auf Webseiten Dritter, insbesondere über soziale Netzwerke und Plattformen wie Facebook, Twitter, Youtube oder Google Plus usw.; Suchmaschinen (z.B. Google-AdWords) einzusetzen; Suchmaschinenoptimierung einzusetzen; beliebiger Anzahl zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsstücke zur Bewerbung des Dienstes zu verbreiten; (Audio / Video) öffentlich zu senden bzw. senden zu lassen (Radio / TV) oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen; Dritten zum Zwecke der Berichterstattung zur Verfügung zur stellen.
(f) im Rahmen von etwaiger Berichterstattung (Rundfunk, TV, Presse, Blogs, etc.)

9.3. Der Partner garantiert, dass alle Termingo zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass er folglich berechtigt ist, Termingo die Nutzungsrechte an diesem in dem vorstehend aufgeführten Umfang einzuräumen bzw. die Benutzung zu gestatten. Soweit Termingo von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte wegen der Verletzung ihrer Rechte in Anspruch genommen wird, stellt der Partner Termingo von solchen Ansprüchen frei. Das bedeutet, dass er die dadurch entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und/oder Gerichtskosten, Schadensersatzansprüche, Vergleichskosten) in angemessener Höhe zu tragen hat.

9.4. Termingo ist berechtigt, etwaige Einträge des Partners und die Rangliste der verschiedenen Partner (Ranking) auf der Webseite frei zu verwalten.

10. Haftung und Freistellung

10.1. Termingo wird nicht Vertragspartner des Kunden. Die über die Website gebuchten Leistungen und ihre vertragsgemäße Erfüllung schuldet dem Kunden ausschließlich der Partner. Auf dieser Grundlage verpflichtet sich der Partner, Termingo von allen wegen einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Kunden geltend gemachten Ansprüchen und von allen auf einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften beruhenden Schadensersatzforderungen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

10.2. Termingo haftet nicht für Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Website, soweit dies außerhalb der Kontrolle von Termingo steht. Insbesondere bestehen keine Ansprüche gegen Termingo, soweit eine nicht bestehende Verfügbarkeit Auswirkungen auf Verträge zwischen dem Partner und den Kunden hat, etwa weil ein Partnerprofil nicht eingesehen werden kann oder eine Buchung nicht zustande kommt.

10.3. Termingo und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder um die Verletzung von solchen vertragswesentlichen Pflichten, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erreicht werden könnte und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten sind etwaige Schadenersatzansprüche auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

11. Partner-Support

11.1. Es ist ein Grundsatz von Termingo, seine Dienste leichtverständlich, bedienerfreundlich und übersichtlich zu gestalten. Sollte der Partner Fragen an Termingo bezüglich eines Dienstes haben, können diese über die Email-Adresse service@termingo.de an Termingo gestellt werden. Termingo bemüht sich, diese zeitnah zu beantworten.

11.2. Der Partner kann seine Anfragen auch telefonisch an Termingo richten, soweit dieser Support angeboten wird. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1. Falls die Parteien bei Vertragsschluss nichts anderes bestimmen, wird der Vertrag für unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats in Schrift- oder Textform zu kündigen, soweit bei Vertragsschluss keine abweichende Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde. Die im Kündigungszeitraum anfallenden Umsätze unterliegen weiterhin dieser Vereinbarung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.2. Die Kündigung des Partners kann schriftlich an termingo GmbH in D-04519 Rackwitz, Wiederitzscher Strasse 27 oder per Email an service@termingo.de erfolgen.

12.3. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Partner keinen Zugriff mehr auf die Termingo-Software und die darin gespeicherten Daten sowie auf den Partnerbereich. Der Partner ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren und zur weiteren Verwendung zu sichern. Termingo ist berechtigt, die Daten nach Ende der Vertragslaufzeit endgültig zu löschen.

12.4. Mit Beendigung des Vertrags endet auch die Tätigkeit von Termingo als Handelsvertreter für den Partner.

13. Änderung dieser Vertragsbestimmungen

13.1. Termingo ist berechtigt aus wichtigen Gründen (z.B. Veränderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der Marktbedingungen, technische Neuerungen oder Weiterentwicklungen) einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen in Zukunft ändern, soweit diese Änderungen für den Partner zumutbar sind und die Änderungen nicht über den erforderlichen Umfang hinausgehen.

13.2. Termingo wird den Partner auf die beabsichtigten Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder Briefpost hinweisen und ihm die neu gefassten Vertragsbestimmungen zur Verfügung stellen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des Widerspruchs bei Termingo. Bei fristgerechtem Widerspruch hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist und Form zu kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gelten die Allgemeinen Vertragsbestimmungen unverändert fort.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags hiervon unberührt. Die Parteien bemühen sich die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, welche der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

14.2. Das den Vertragsschluss bestätigende Bestätigungsschreiben und diese AGB enthalten sämtliche Abreden zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen des Partners werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Termingo und dem Partner, es sei denn, Termingo hat der Verwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

14.3. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.4. Handelt es sich beim Partner um einen Kaufmann, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Berlin.

Anschrift

TERMINGO GmbH
Wiederitzscher Strasse 27
04519 Rackwitz

Kontakt

+49 (0)152 - 28944739
nico.stach@termingo.de

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